VERHALTENSREGELN
Die Goldene Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur.
In Zusammenarbeit aller Wassersportverbände wurden diese Goldenen Regeln auf Anregung des BVM für
den Bereich der an Bundeswasserstraßen angrenzenden Naturschutzgebiete erarbeitet.
1.
Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel und in alle sonstigen dicht und unübersichtlich
bewachsenen Uferpartien. Meiden Sie darüber hinaus Kies-, Sand- und Schlammbänke (Rast- und
Aufenthaltsplatz von Vögeln) sowie Ufergehölze. Meiden Sie auch seichte Gewässer (Laichgebiete),
insbesondere solche mit Wasserpflanzen.
2.
Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbestände, Schilfgürtel und anderen
unübersichtlich bewachsenen Uferpartien, sowie Ufergehölzen - auf breiten Flüssen beispielsweise 30 bis
50 Meter. Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Vogelansammlungen auf dem Wasser - wenn
möglich mehr als 100 Meter.
3.
Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in
Naturschutzgebieten ganzjährig, mindestens aber zeitweise, völlig untersagt oder nur unter ganz
bestimmten Bedingungen möglich.
4.
Nehmen Sie in "Feuchtgebieten internationaler Bedeutung" bei der Ausübung von Wassersport besondere
Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher
besonders Schutzbedürftig.
5.
Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze oder Stellen, an denen sichtbar kein Schaden
angerichtet werden kann.
6.
Nähern Sie sich auch vom Land her nicht Schilfgürteln und sonstigen dichten Ufervegetation, um nicht in
den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen einzudringen, um diese zu gefährden.
7.
Beobachten und fotografieren Sie Tiere möglichst nur aus der Ferne.
8.
Helfen Sie das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser, insbesondere nicht der Inhalt
von Chemietoiletten. Diese Abfälle müssen genauso wie Altöl in bestehende Sammelstellen der Häfen
abgegeben werden. Benutzen Sie in den Häfen selbst ausschließlich die sanitären Anlagen an Land. Lassen
Sie beim Stilliegenden Motor Ihres Bootes nicht unnötig laufen, um die Umwelt nicht zusätzlich durch
Lärm und Abgase zu belasten.
9.
Machen Sie sich diese Regeln zu eigen, informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die für Ihr Fahrgebiet
bestehenden Bestimmungen. Sorgen Sie dafür, dass diese Kenntnisse und Ihr eigenes vorbildliches
Verhalten gegenüber der Umwelt auch an die Jugend und vor allem an nichtorganisierte Wassersportler
weitergegeben werden. An kleinen Gewässern mit angrenzenden Naturschutzgebieten betrachtet der
Deutsche Kanu-Verband die Wasserwanderwege im Sinne der Naturschutzgesetze und Verordnungen.Ein
Verlassen der Wasserwanderwege, daß heißt das Anlegen usw. ist hier selbstverständlich nicht gestattet.
Der DKV apelliert an seine Mitglieder und alle Kanuwanderer, sich im eigenen Interesse diszipliniert zu
verhalten. Darüber hinaus gelten die Goldenen Regeln sinngemäß auf allen großen und kleinen
Gewässern. Der Kanu-Wanderer mit seinem muskelkraftgetriebenen Sportboot sollte als aktiver
Naturschützer immer bemüht sein, den größt möglichen Abstand zu schützenswerten Ufer- und
Schilfzonen zu halten.Helfen Sie, die Lebensmöglichkeiten der Tier- und Pflanzenwelt in Gewässern und
Feuchtgebieten zu bewahren und zu fördern.
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